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Für Leistungen, die Sie
durch uns als Vermittler bei Dertour buchen gilt die AGB von Dertour:
Die
Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB und regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der
Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband)gemäß § 38 GWB erstellt
worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in
der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese
und den folgenden Text sorgfältig durch.
[Anmeldung, Bestätigung]
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn
Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch uns zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per
Email und eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen schnellstmöglich per
Post zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer
von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die
Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und
uns vor.
[Bezahlung]
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert
eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt
werden.
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines
bitte 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor
Reisebeginn. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post
zugestellt.
Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht
werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind
immer sofort fällig.
Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort
in voller Höhe fällig werden.
Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:
- Kreditkarte:
Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach
Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 4 Wochen vor
Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer
Kreditkarte.
- Überweisung:
Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein per
Post an die von Ihnen angegebene Anschrift eine Anzahlungsrechnung und
eine Rechnung über den restlichen Reisepreis. Die Anzahlung muss so
rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene
Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum, die Restzahlung 28 Tage vor dem Reisetermin bei uns
eingeht.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß
und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir
den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten Stornokosten
bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der
Übergabe Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten
und evtl. entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und
bei speziellen Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten
Fristen nicht eingehalten werden können, ist eine Zahlung nur mit
Kreditkarte möglich.
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Service Center unter. +49 0
1805 / 337 666 gegen 0,12 EUR / Min. von Mo - So : 8 - 20°° Uhr gerne
zur Verfügung.
[Reiseprogramm, Leistungen]
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen
Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise
selbstverständlich informieren werden.
[Leistungs- und Preisänderungen]
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden
Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie
folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz
bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns
gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluß für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor
Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus
unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie
bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns
gegenüber geltend machen.
[Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer]
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt
ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch
einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können
jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich
formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in
jedem Fall schriftlich erfolgen.
[Nicht in Anspruch genommene Leistungen]
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen)
ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw.
"Rücktrittspauschale" geregelt.
[Rücktritt durch den Reiseveranstalter]
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn
der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis;
wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
- bis zwei Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir
Sie davon unterrichten;
- bis vier Wochen vor Reiseantritt,
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungs-Aufkommen für
diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der
Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir
haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus
diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl.
Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
[Höhere Gewalt]
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
[Haftung, Gewährleistung]
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
 | die gewissenhafte
Reisevorbereitung; |
 | die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger; |
 | die Richtigkeit der Beschreibung
aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir
nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-,
Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten,
abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
|
 | die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. |
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich
darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem
Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie
ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich
machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen,
Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu
halten oder ganz zu vermeiden Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte
zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe
Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen
örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in
Verbindung! Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer (069) 9588-00
bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(069) 9588-5990 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (069) 9588-1010
Erforderlichenfalls schicken Sie ein Telegramm an unsere Kurzanschrift "derreise",
Frankfurt am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall die im
Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel, die
Reisedaten und die obengenannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können
Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie
diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos
waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
[Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften]
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie
durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
[Haftungsbeschränkung, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung]
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden
ist, oder
- soweit wir für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische
Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.090
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir
vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der
Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen
Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse
sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche
nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
[Versicherungen]
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu
verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des
Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben
wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein
VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den
Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
zugestellt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise
keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw.
Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei
Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er
beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr.
[Allgemeines]
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
[Rücktrittspauschale]
18. Rücktrittspauschale
§ 18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung
abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie
daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim jeweiligen Angebot
entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in
den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote ! Bitte beachten Sie
außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen
zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren
dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
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