1 Anmeldung und Bestätigung
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Sie können
unsere Angebote in jeder MEIER'S WELTREISEN-Agentur buchen. Mit Ihrer
Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre
eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns
eine schriftliche Bestätigung. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in
Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, senden wir die
Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer
Verfügung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären;
andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
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2 Bezahlung
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| Zahlungen auf
den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine
Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch
ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Sie können Ihre Reise entweder im
Reisebüro bezahlen oder an unserem Direktinkassoverfahren teilnehmen:
a) Bezahlung im Reisebüro:
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des
Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises in Ihrer Buchungsstelle an.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit den besonderen
Katalog- oder Programmhinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, zahlen
Sie bitte den Restreisepreis etwa 14 Tage vor Reiseantritt bei Abholung der
Reiseunterlagen in Ihrer Buchungsstelle.
Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden,
ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort
fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis
sofort in voller Höhe fällig werden.
b) Bezahlung über das
Direktinkassoverfahren mit Kreditkarte:
Bei Zahlung mit der Kreditkarte (Ihre
Buchungsstelle informiert Sie, welche Kreditkarten von uns akzeptiert
werden) legen Sie bitte Ihre Kreditkarte bei der Buchung vor - ein späterer
Wechsel von der Bezahlung im Reisebüro auf Bezahlung über das
Direktinkassoverfahren (mit Kreditkarte) kann bis zum Vortag des frühesten
Reisedatums Ihrer Buchung erfolgen.
Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach
Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 4 Wochen vor
Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.
Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden,
ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort
fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis
sofort in voller Höhe fällig werden.
Die Reiseunterlagen erhalten Sie in beiden
Zahlungsvarianten immer in Ihrer Buchungsstelle. Gehen Ihre Zahlungen nicht
fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht,
können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu
zahlenden Nebenkosten und eventuell endstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
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3 Reiseprogramm und Leistungen |
Der Umfang der
vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen
im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die
in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben
zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich
informieren werden.
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4 Leistungs- und Preisänderungen
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4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des
Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie
folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden
den Ehöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um
den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Eine
Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die
vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend
machen.
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5 Rücktritt des Kunden - Umbuchung, Ersatzteilnehmer |
5.1 Rücktritt |
| Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe
des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
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5.2 Umbuchung |
| Sollen auf
Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel
die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen
daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen,
geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 25. |
5.3 Ersatzteilnehmer |
| Bis zum
Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel
in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine
Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstandenen Mehrkosten. |
5.4 Schriftform |
Rücktritts-,
Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich,
sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
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6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen |
Nehmen Sie
einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten
Original-Gutscheine (z. B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1
und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
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7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter |
Wir können in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in
der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir
Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle
der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es
sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise
aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in
Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen
Gebrauch machen.
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8 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt |
Wird die Reise
infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
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9 Haftung des Reiseveranstalters |
9.1 Eigene Leistungen |
Wir haften im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die
Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind; die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. |
9.2 Erfüllungsgehilfen |
| Wir haften für
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
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9.3 Fremdleistungen |
Wird im Rahmen
einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der
Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für
die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt
sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen,
auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch
zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-,
Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
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10 Gewährleistung |
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten |
Wird die Reise
nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich
dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet
(siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen
örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in
Verbindung! Sie erreichen MEIER'S WELTREISEN unter der Sammelnummer
0211/9417700 (ab 01. Januar 2004: 069-958804) bzw. unter der aus Ihren
Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9 - 18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) 9 - 12 Uhr MEZ
Fax 069-95883799
Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs-
und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
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10.2 Minderung des Reisepreises |
| Für die Dauer
einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den
Mangel anzuzeigen. |
10.3 Kündigung des Vertrages |
| Wird die Reise
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so
können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren. |
10.4 Schadenersatz |
Unbeschadet der
Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den
wir nicht zu vertreten haben.
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11 Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften |
Wir stehen
dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind
Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch
unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
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12 Beschränkung der Haftung |
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung |
Unsere
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. |
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung |
| Für alle gegen
den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.091; übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise. |
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung |
Ein
Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese
Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für
diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
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13 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung |
| Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem
eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre
Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis
Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |
14 Versicherungen |
14.1 Insolvenzschutzversicherung |
| Wir sind nur
dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§
651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen
Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein,
der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen
den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt. |
14.2 Reiseschutz |
Bitte beachten
Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen MEIER'S WELTREISEN Reiseschutzes
der EUROPÄISCHE Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der RRV einen
umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
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15 Gerichtsstand |
| Gerichtsstand
für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, ist Düsseldorf. Die Reisebedingungen entsprechen dem
Stand vom 01.11.2003 und gelten für die in diesem Katalog angebotenen
Reisen. |
16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen |
| Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. |
17 Datenschutz |
Alle
personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.
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18 Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1) |
Beachten Sie
bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle
Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! Bitte beachten Sie
außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z. B. Mietwagen und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei
der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer der
mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der
Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten
Belegungszahl neu. |
Afrika |
18.1 Flugpauschal- und Anschlussarrangements |
a)
Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, Ranches,
City Specials, Transfers und Ausflüge, Ferienwohnungen, Eintrittskarten,
Flüge mit Scenic Airlines,
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.
b) Campmobile (Motorhomes) pro Fahrzeug
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
vom 7. bis 1.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem Tag des Reiseantritts 80 % des Reisepreises.
c) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt
(Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
d) Game Reserves/ Lodges, Safaris, Rovos
Rail, Blue Train, Shongololo
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 29.Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
e) Für alle Rundreisen und Lodges mit CC
Afrika Logo (Botswana Explorer, Andersson, Hemingway, Namibia Expedition,
Sossouvlei Mountain Lodge, Phinda Lodge, Ngala Lodge)
bis 41 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
42 - 29 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 30 Tage vor Riesebeginn 100 des Reisepreises.
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Asien |
18.2 Flugpauschal- und Anschlussarrangements |
a)
Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, Ranches,
City Specials, Transfers und Ausflüge, Ferienwohnungen, Eintrittskarten,
Flüge mit Scenic Airlines, South Sea Helicopters/Hawaii Papillon Helicopters
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.
b) Campmobile (Motorhomes) pro Fahrzeug
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
vom 7. bis 1.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem Tag des Reiseantritts 80 % des Reisepreises.
c) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt
(Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
d) Schiffsreisen (Kreuzfahrten) Unabhängig
von der Anreiseart
bis zum 60. Tag vor Abflug aus Deutschland 3% des Reisepreises, maximal EURO
51;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Die gleichen Bedingungen gelten auch für Transatlantik-Flugpauschalen mit
der Norwegian Cruise Line |
Australien |
18.3 Flugpauschal- und Anschlussarrangements |
a)
Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels,
Transfers und Ausflüge, Flüge mit Air Tahiti
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.
b) Campmobile (Motorhomes) pro Fahrzeug
vom 60. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
c) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt
(Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
d) Schiffsreisen (Kreuzfahrten) und
Zugreisen
Unabhängig von der Anreiseart
bis zum 60. Tag vor Abflug aus Deutschland 3% des Reisepreises, maximal EURO
51;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises. |
Karibik |
18.4 Flugpauschal- und Anschlussarrangements |
a)
Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, Ranches,
City Specials, Transfers und Ausflüge, Ferienwohnungen, Eintrittskarten,
Flüge mit Scenic Airlines, South Sea Helicopters/Hawaii Papillon Helicopters
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.
b) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt
(Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
c) Schiffsreisen (Kreuzfahrten) Unabhängig
von der Anreiseart
bis zum 60. Tag vor Abflug aus Deutschland 3% des Reisepreises, maximal EURO
51;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Carnival Cruise Lines:
bis 71 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
vom 70. bis 30. Tag vor Reiseanritt 600 EURO pro Kabine
vom 29. bis 8. Tag vor Reiseantritt 800 EURO pro Kabine
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises |
Nordamerika |
18.5 Flugpauschal- und Anschlussarrangements |
a)
Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, City
Specials, Transfers und Ausflüge, Ferienwohnungen, Eintrittskarten, Flüge
mit Scenic Airlines
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.
b) Ranches
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 30 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises
c) Campmobile (Motorhomes) pro Fahrzeug
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
vom 7. bis 1.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem Tag des Reiseantritts 80 % des Reisepreises.
d) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt
(Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
e) Norwegian Cruise Line
vom 60. Tag bis 30. Tag vor Einschiffung 10% des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tag vor Einschiffung 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Einschiffung 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag vor Einschiffung und bei Nichtantritt 75% des Reisepreises
f) Royal Caribbean Cruise Line
bis zum 50. Tag vor Einschiffungsdatum 5% des Reisepreises
vom 49. Tag bis 25. Tag vor Einschiffungsdatum 25% des Reisepreises
vom 24. Tag bis 15. Tag vor Einschiffungsdatum 50% des Reisepreises
vom 14. Tag bis 2. Tag vor Einschiffunsgdatum 75% des Reisepreises
ab 1 Tag vor Einschiffungsdatum u. bei Nichtantritt 100% des Reisepreises
g) Carnival Cruise Line
bis zum 60. Tag vor Einschiffungdatum 5% des Reisepreises
vom 59. Tag bis 30. Tag vor Einschiffungsdatum 25% des Reisepreises
vom 29. Tag bis 16. Tag vor Einschiffungsdatum 35% des Reisepreises
vom 15. Tag bis 2. Tag vor Einschiffungsdatum 40% des Reisepreises
ab 7. Tag vor Einschiffungsdatum u. bei Nichtantritt 100% des Reisepreises
h) Alaska/ Yukon (inkl. Bustouren und
Wandertouren)
bis 59.Tag vor Reiseantritt 10%
vom 58. Tag bis 44. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 43. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 100% |
Studienreisen |
18.6 Flugpauschal- und Anschlussarrangements |
| bis 30 Tage vor
Reiseantritt 20% des Reisepreises; vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
des Reisepreises; vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises; ab dem 6.Tag vor
Reiseantritt 65% des Reisepreises; ab dem 2.Tag vor Reiseantritt 80 % des
Reisepreises. |
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Stand 11.2003 |