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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von
Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und
Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von
eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung).
Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und
Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges
oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den
jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters.
In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen.
Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als
Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und
Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als
Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende: |
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Reisebedingungen
1. Abschluss des
Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das
Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden
die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das
wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt
nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis
erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung
rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich,
mündlich oder fernmündlich). |
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2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben
in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind
für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. |
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3. Rücktritt und
Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des
Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei
Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des
Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Serviceentgelt pro
Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können
sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte
Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für
Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und
Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns
nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der
Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3.
genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf
der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte
beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl
vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns
gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. |
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen
vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. |
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5.
Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen. |
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung
können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen
werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX
gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für
uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als
5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. |
7. Zahlung und
Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn
sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die
Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die
Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen
(Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom
Kunden zu tragen. |
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8. Rücktritt und
Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer
Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen
erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere
Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin
eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise
so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen
abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. |
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9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern
wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen. |
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der
Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in
welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand
zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht
ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die
Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu
vertreten hat. |
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis €
4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden. |
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei
Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. |
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden
vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft
bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser
Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei
Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche
Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem
Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen
lassen. |
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14. Ausschluss
von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss
die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so
genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der
einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen
Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des
Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des
Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der
gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von
dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt
der nächste Werktag als Fristende.
AGB's der Veranstalter
Klicken Sie auf den Namen des
betreffenden Veranstalters, um sich dessen AGB anzuschauen:
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15. Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen
besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in
der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns
ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
seinerseits bedingt sind. |
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16.
Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
Sportmeeting International - Chamila Scharkowski Eiermarkt 12 -
D-54518 Kesten
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